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Volleyball-Verband Berlin e.V.
 

Aktuelles

Gültigkeitsstempel aus anderen Landesverbänden

Aufgrund der Erfahrungen nach dem ersten Spieltag möchte ich noch einmal ausdrücklich auf die Einreichung der SR-Lizenz beim LSRA oder Staffelleiter hinweisen, wenn Ihr neue Gültigkeitsstempel aus einem anderen Landesverband erhalten habt.


Da es keine deutschlandweite SR-Datenbank gibt, sind ansonsten umfangreiche Recherchen der Staffelleiter notwendig, da sie die Gültigkeit der Lizenz nicht beurteilen können.

Aus diesem Grund wird bei Nichteinreichung auch ein Bußgeld in Rechnung gestellt.

Wenn Ihr die Veröffentlichung im Internet nicht untersagt habt, könnt Ihr in der Schiedsrichterliste kontrollieren, ob Eure Lizenz als gültig bei uns hinterlegt ist.


Hier noch einmal der Wortlaut der Landesspielordnung:

6.2.3 Ein Schiedsrichter, der eine Lizenz mit einem Gültigkeitsstempel aus einem anderen Landesverband besitzt, hat diesen Pass nach dem von ihm geleiteten Spiel im Original oder in Kopie innerhalb von drei Tagen an den Staffelleiter, zur Überprüfung der Gültigkeit des Passes, zu senden. Die Zusendung muss nur beim 1.Einsatz in einer Staffel innerhalb der Saison erfolgen.

VVB News vom 14.09.2012

André Zander

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